Seit einigen Jahren ist es in vielen Bundesländern möglich, am Projekt „begleitetes Fahren“ teilzunehmen. In diesem Rahmen können Jugendliche bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines eingetragenen Begleiters im regulären Straßenverkehr Auto fahren, sofern sie die entsprechende praktische Fahrprüfung bestanden haben.
# Klingt toll, will ich auch...
Wenn ihr euch für den Führerschein mit 17 Jahren interessiert, dann fragt doch einfach einmal in den Fahrschulen eurer Umgebung nach, ob diese das Projekt unterstützten. Viele Fahrschulen bieten mittlerweile entsprechende Fahrausbildungen an, wohlwissend, dass ihnen anderenfalls wohl eine große Anzahl an potentiellen Kunden entgehen würde.
Grundsätzlich könnt ihr ab 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen.
Zur Teilnahme am „Führerschein mit 17“ gibt es allerdings einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor ihr euch in der Fahrschule anmeldet:
- Eure Eltern müssen eurer Anmeldung zum „Führerschein mit 17“ zustimmen.
- Es muss ein Antrag beim zuständigen Verkehrsamt gestellt werden.
In der Regel dürften beide Kriterien kein Problem sein, wenn ihr selbst keine Punkte in Flensburg habt, weil ihr zum Beispiel in eurer Teenie-Zeit einfach einmal so ohne Führerschein gefahren seid und dabei von der Polizei erwischt worden seid.
Um den Antrag kümmert sich übrigens die Fahrschule, sodass euch dies keine zusätzliche Arbeit macht.
# Ablauf der Fahrschulzeit
Die Fahrausbildung beim Führerschein mit 17 unterscheidet sich nicht von der regulären Fahrausbildung.
Lediglich, wenn ihr eure praktische Prüfung bestanden habt, gibt es einen Unterschied:
Ihr bekommt nämlich nicht gleich euren „Kartenführerschein“ ausgehändigt, sondern erhaltet einen DIN-A5-Bogen als „Prüfbescheinigung“, der für euch als Führerschein gilt, bis ihr volljährig seid.
Anschließend erhaltet ihr automatisch den regulären Führerschein.
Wenn ihr mit dem Auto unterwegs seid, müsst ihr die Prüfbescheinigung stets mitführen.
Grund hierfür ist, dass auf der Prüfbescheinigung die Namen von Personen eingetragen sind, in dessen Beisein ihr ein Auto führen dürft.
Unseres Wissens gibt es keine Maximalanzahl von eingetragenen Namen – jedoch dürft ihr nur dann Auto fahren, wenn euer Begleiter die Prüfkriterien erfüllt hat und bei euch in der Prüfbescheinigung eingetragen ist.
Von einer kleinen Spritztour mit eurem Opa aus Berlin, der nicht eingetragen ist, ist also dringend abzuraten.
Anderenfalls drohen euch 150 EUR Bußgeld, 4 Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins, wenn ihr ohne eingetragenen Begleiter von der Polizei im Straßenverkehr angehalten werdet!
# Der Begleiter
Wie bereits geschrieben dürft ihr beim Projekt „Führerschein mit 17“ nur mit einem auf eurer Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleiter fahren.
Ob eine Person bei euch als Begleiter eingetragen werden kann, entscheidet das zuständige Verkehrsamt anhand folgender Kriterien:
- Begleiter ist mindestens 30
- Begleiter muss mindestens 5 Jahre die Führerscheinklasse B besitzen
- Begleiter darf bei Ausstellung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen
Auch ansonsten gibt es weitere Regelungen für den Begleiter, die zu beachten sind:
- Begleiter darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille haben
- Begleiter darf nicht unter Drogeneinfluss mitfahren
- Begleiter ist ausschließlich Berater! (kein Eingriff ins Lenkrad, etc.)
# Wo liegen die Vorteile?
Vielleicht fragt ihr euch an dieser Stelle, wo eigentlich die Vorteile liegen, am „begleiteten Fahren“ teilzunehmen.
Kostenfaktor
Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für den Führerschein in Zukunft immer höher werden.
Je eher ihr also euren Führerschein macht, desto günstiger kommt ihr letztlich bei eurer Fahrausbildung weg!
Sicherheit: kein Rasen
Im Normalfall dürfte es so sein, dass eure Eltern als Begleiter in eurer Prüfbescheinigung eingetragen sind. Mit dem Projekt „Führerschein mit 17“ soll unter anderem erreicht werden, dass Fahranfänger zunächst einmal sicherer auf den Straßen werden, bevor sie danach eventuell anfangen zu rasen.
Eine entsprechend anmahnende Begleitperson ist zum Erreichen dieses Zieles natürlich ideal geeignet.
Für euch als Führerschein-Neulinge hat das begleitete Fahren zudem den Vorteil, dass ihr im Zweifelsfall immer noch bei einem erfahrenen Autofahrer nachfragen könnt, wenn ihr euch bei einer Situation nicht ganz sicher sein solltet und auch noch sonstige Tipps zum Fahren von eurem Begleiter erhalten könnt.