Ist die theoretische Prüfung erst einmal geschafft, dann geht es auf das große Finale eurer Fahrschul-Zeit zu: Die praktische Prüfung rückt immer näher!
# Wann werdet ihr zur Prüfung zugelassen?
Grundsätzlich ist es so, dass euch euer Fahrlehrer mit eurer Zustimmung jederzeit zur praktischen Fahrprüfung anmelden kann, sofern ihr die theoretische Prüfung bestanden habt und die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolviert habt.
In der Realität sieht es an dieser Stelle jedoch eher so aus, dass ihr mit eurem Fahrlehrer zunächst einmal eine praktische Fahrprüfung simuliert.
Das bedeutet:
Eine Übungsstunde lang gibt euch euer Fahrlehrer Anweisungen, wie es auch der Fahrprüfer während der eigentlichen Prüfung tun würde. Seid ihr an einer Stelle unsicher, so hilft euch euer Fahrlehrer in dieser Stunde jedoch nur im absoluten Notfall weiter und macht sich stattdessen lieber Notizen auf einer Fehlerpunkte-Liste.
Eine weitere Voraussetzung ist es zudem, dass ihr eure praktische Prüfung erst max. einen Monat vor Erreichen des Mindestalters zum Führen eines Fahrzeugs in der von euch gewünschten Fahrzeugklasse ablegen könnt.
# Was bedeutet die Punkteliste?
In der richtigen Fahrprüfung ist es so, dass der Fahrprüfer mit einer Fehlerpunkte-Liste bei euch im Fahrschulwagen auf der Rückbank sitzt.
Jeder mögliche Fehler ist auf dieser Liste mit einer entsprechenden Fehlerpunktzahl versehen.
Würgt ihr beispielsweise den Motor ab, so erhaltet ihr hierfür 2 Fehlerpunkte. Habt ihr am Ende der Fahrprüfung weniger als 16 Fehlerpunkte gesammelt, so habt ihr auch die praktische Fahrprüfung bestanden und seid nun am Ende eurer Fahrtausbildung angelangt.
# Woraus besteht die praktische Prüfung?
Die Inhalte für die praktische Fahrprüfung unterscheiden sich teilweise von Klasse zu Klasse.
Aus diesem Grund möchten wir euch an dieser Stelle erst einmal die Prüfungsinhalte für die Motorrad-Prüfung (Klasse A) und die Auto-Prüfung (Klasse B) vorstellen.
Bei beiden Prüfungen gibt es zunächst eine stichprobenartige Überprüfung der technischen Kenntnisse des Prüflings über das Gefährt.
Bei einer Prüfung der Führerscheinklasse B kann es beispielsweise vorkommen, dass der Fahrprüfer euch einmal bittet, zu demonstrieren, wie man das Lenkradschloss entriegelt oder die Warnblinkanlage einschaltet.
Weiterhin müssen im Rahmen der praktischen Prüfung so genannte Grundfahraufgaben gelöst werden, die zwingend zum Bestehen des Führerscheines erforderlich sind.
Beim Führerschein der Klasse B (Auto) sind dies zwei aus den folgenden Grundfahraufgaben
(der Prüfer entscheidet im Zweifelsfall über die Auswahl der Aufgaben!):
- Einparken in eine Parklücke
- Fahren nach rechts rückwärts in eine Einmündung / Kreuzung / Einfahrt
- Rückwärtsfahren in eine Parkbox
- Umkehren
- Gefahrenbremsung
Beim Führerschein der Klasse A (Motorrad) müssen 6 Grundfahraufgaben gelöst werden:
- Slalom fahren in Schrittgeschwindigkeit
- Gefahrenbremsung
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen mit Abbremsen
zur Wahl (Entscheidung des Prüfers!):
- kurzer oder langer Slalom
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit / Kreisfahrt / Stop and Go
Bei beiden Prüfungen wird natürlich auch das allgemeine Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr bewertet!
# Ich habe die praktische Prüfung bestanden!
Herzlichen Glückwunsch! Deine Fahrschulzeit ist soeben zuende gegangen.
# Hat nicht geklappt...
Wenn du die praktische Prüfung nicht bestanden hast, dann lass den Kopf nicht hängen und verlier nicht den Mut. Der Weg bis zur Prüfung war bisher schon weit, daher lieber am Ball bleiben.
Als Tipp:
Erzählt nicht so vielen Leute vom Prüfungstermin. Dies erhöht nur den Druck.