Im Rahmen eurer Fahrschulausbildung müsst ihr neben den regulären Fahrstunden einige gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfahrten erfüllen, damit ihr zur praktischen Führerscheinprüfung zugelassen werdet.
Die Sonderfahrten unterteilen sich in Überlandfahrten, Autobahnfahrten sowie Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit.
Je nach Art des gewünschten Führerscheins müsst ihr mehr oder weniger Pflichtfahrten absolvieren. Macht ihr beispielsweise zum ersten Mal einen Führerschein und möchtet ihr den Auto-Führerschein (Klasse B) machen, so müsst ihr zusätzlich zu eurer Fahrgrundausbildung 5 Fahrstunden Überlandfahrten, 4 Fahrstunden Autobahnfahrten sowie 3 Fahrstunden „Nachtfahrten“ absolvieren, damit man euch zur praktischen Führerscheinprüfung überhaupt erst zulässt.
# Wann finden die Sonderfahrten statt?
Mit der Absolvierung der Sonderfahrten soll erst dann begonnen werden, wenn ihr als Fahrschüler euer Fahrschulauto einigermaßen sicher beherrscht. Der Grund hier ist, dass ihr auf den Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten mit vielen neuen Lerninhalten und Herausforderungen konfrontiert werdet und deshalb vor dem Beginn der Sonderfahrten mit dem Umgang des Fahrschulautos vertraut seid, damit ihr nicht vollends am Steuer überfordert werdet.
Tendenziell werden die Sonderfahrten also am Ende eurer Fahrtausbildung stattfinden, wobei es an dieser Stelle sicherlich auch ein wenig auf den Fahrlehrer ankommt, inwiefern er diese Regelung so 100-tig einhält.
# Reine Geldmacherei der Fahrschullehrer?
Clevere Köpfchen unter euch werden jetzt sicherlich auf die Idee kommen, dass die Sonderfahrten ein reines System zur Geldschneiderei für den Fahrlehrer sind.
Immerhin werden die Sonderfahrten meist auch nach dem ganz normalen Fahrstundentarif abgerechnet.
An dieser Stelle sollet ihr jedoch wissen, dass euer Fahrlehrer keinen Einfluss auf die Sonderfahrten hat. Es handelt sich nämlich um eine gesetzliche Regelung aus den 80er-Jahren, die damals erlassen wurde, um die Zahl der schweren Unfälle durch Fahranfänger zu reduzieren.
Statistisch wurde es damals nämlich erwiesen, dass Fahranfänger die meisten schweren Unfälle auf Landstraßen, Autobahnen oder zur Nachtzeit verursacht haben, weil früher im Rahmen des Fahrschulunterrichts sehr häufig lediglich in der Stadt gefahren wurde, um ein besseres Gefühl für den „Straßenverkehr“ zu erhalten.
Gerade bei der ersten Nachtfahrt in einer Stadt wie Berlin, werdet ihr dankbar für die Übung sein.
# Tipps für die Sonderfahrten
Wenn ihr meint, dass ihr euer Fahrschulauto einigermaßen sicher beherrscht und die letzten Fahrstunden allesamt ganz zufriedenstellend verlaufen sind, fragt doch einfach einmal bei eurem Fahrlehrer an, wann ihr die erste Sonderfahrt machen könnt.
# Nachtfahrt: ausgeschlafen sein
Gerade, wenn ihr eure Fahrausbildung im Sommerhalbjahr absolviert, wird der Termin für eure Nachtfahrt relativ spät am Abend sein – schließlich soll es ja auch schon dämmerig bzw. dunkel sein, während ihr diese Sonderfahrt absolviert.
Auto fahren bei Nacht gilt im Allgemeinen als anstrengender als am Tage.
Das fängt vor allem damit zusammen, dass sich das menschliche Auge ständig umstellen muss zwischen der Dunkelheit der Nacht und dem dann grellen Scheinwerfer-Licht von entgegenkommenden Autos.
An dieser Stelle können wir euch nur empfehlen, gerade beim Absolvieren der Nachtfahrt besonders ausgeschlafen zu sein – viele Fahrschulen machen die drei Pflicht-Fahrstunden „Nachtfahrt“ nämlich an einem Stück und wenn ihr dann nicht richtig ausgeschlafen seid, kann nicht nur die sowieso schon lange Fahrzeit, sondern auch das Fahren bei Dunkelheit ziemlich zur Qual werden.
# Sonderfahrten eintragen lassen
Nach dem Absolvieren einer Sonderfahrt solltet ihr unbedingt darauf achten, dass euer Fahrlehrer die entsprechende Sonderfahrt bei euch auch dementsprechend vermerkt. Ansonsten kann es nämlich bei der Fülle an Fahrschülern passieren, dass er eine Sonderfahrt mit euch noch einmal machen möchte, obwohl ihr diese längst absolviert habt.